Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine darf ausschließlich zum Mischen, zum Transport und zur Verteilung von Futtermitteln für landwirtschaftliche Betriebe verwendet werden.
Die Maschine ist vorgesehen zur folgenden Nutzung:
- Auf dem Hof landwirtschaftlicher Betriebe
- In Stallungen, Futterbergehallen, Fahrsilos und Biogasanlagen
- Im Straßenverkehr (optional nur im Rahmen der regionalen oder nationalen, gesetzlichen Regelungen)
Die Maschine ist vorgesehen für folgenden Einsatzbereich:
- Landwirtschaftliche Betriebe (Milchviehbetriebe, Mastbetriebe, Schaf- und Ziegenbetriebe)
- Lohnunternehmen für Milchviehbetriebe
- Biogasanlagen
- Futteraufbereitungsanlagen
- Die Maschine darf keinesfalls zum Transport von Personen, Tieren oder Gegenständen verwendet werden.
- Die Maschine darf nur von einer Person alleine bedient werden.
- Das Beladen der Maschine darf nur vom Erdboden aus erfolgen
- Die Maschine darf nur von Personen bedient und gewartet werden, die mit dem vorgesehenen Einsatzbereich und den Gefahren der Maschine vertraut sind.
- Einweisung und Inbetriebnahme der Maschine darf nur durch vom Hersteller autorisierte Personen durchgeführt werden.
Für Personen- und/oder Sachschäden, die aus einer Fehlanwendung oder aus einer sachwidrigen nicht bestimmungsgemäßen Verwendung entstehen, übernimmt der Hersteller keine Haftung.