Sicherheitseinrichtungen
Die Maschine darf ausschließlich mit den vorhandenen Sicherheitseinrichtungen betrieben werden.
Sicherheitseinrichtungen müssen vor der Inbetriebnahme der Maschine geprüft und Mängel vor der Inbetriebnahme behoben werden.
Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht verändert, umgebaut oder in der Position verändert werden.
Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht demontiert oder außer Betrieb gesetzt werden. Bei Nichtbeachtung kann dies zu schweren Verletzungen (z. B. Quetschungen, Brüchen, Verlust von Gliedmaßen) bis hin zu Lebensgefahr führen.
Falls die Demontage einer Sicherheitseinrichtung erforderlich ist, muss die Sicherheitseinrichtung vor erneuter Inbetriebnahme der Maschine wieder fachgerecht angebracht und auf Funktion geprüft werden.