Zulassung zum Straßenverkehr
Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr
Die Zulassung von Fahrzeugen zum öffentlichen Straßenverkehr ist in allen Ländern amtlich geregelt, die international unterschiedlichen Regelungen müssen beachtet werden.
Das Fahrzeug hat werkseitig keine Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr, ein Gutachten zum Erlangen der Betriebserlaubnis kann bei SILOKING angefordert werden.
- Die Maschine muss stets den jeweiligen nationalen Regelungen für die Verkehrssicherheit entsprechen.
- Das zulässige Gesamtgewicht sowie die Achslasten dürfen nicht überschritten werden.
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden.
In Deutschland mitzuführende Ausrüstung
- Warndreieck
- Warnweste
- Verbandskasten